Magnus Zeller (1888-1972)
Der totale Staat (Der Hitlerstaat), 1938
Öl auf Lwd.; 80,5 x 105

Die Darstellung bildet mit Kat. 602 sowie dem seit 1947 verschollenen Gemälde Christus in der Welt (Mein Reich ist nicht von dieser Welt) von 1942/43 in formaler, aber auch inhaltlicher Hinsicht einen Zyklus. Ein riesiger Götze, aus dessen Schädel in alle Himmelsrichtungen Geschütze ragen, wird unter den Peitschenhieben einiger SA-Schergen von einer unterjochten Menge durch eine apokalyptische Landschaft gerollt. Die jegliches menschliche Maß negierende Dimension des Ungetüms sowie das lächerliche Pathos der flankierenden Fahnenträger und der paradierenden braunen Horde entlarven den nihilistischen Kern diktatorischer Massenspektakel. – Die Ausführung des Gemäldes erfolgte während des Jahres 1938 in Caputh, doch bereits hier setzt eine Legendenbildung ein. Und zwar reihte Zeller das Bild später unter dieser Orts- und Jahresangabe in ein fotografisches Inventarverzeichnis ein, wobei er verschwieg, dass der eingeklebte Abzug nicht den Zustand von 1938 wiedergibt. Nur so konnte eine Fama ihre Wirksamkeit entfalten, der zufolge der Künstler den Hitlerstaat zu seinem eigenen Schutz vor der Gestapo mit einer harmlosen Landschaft übermalt habe, die später abgenommen worden sei. In Wahrheit ging die Aussage des Gemäldes bis Kriegsende nicht über den – als gefährlich genug einzustufenden – Zustand einer Vorzeichnung von 1938 in Zellers Skizzenbuch hinaus. Erst 1945 malte er in die roten Fahnen Hakenkreuze, erst jetzt wurde aus einem totalen Staat eindeutig der Hitlerstaat. Wie Ingo Timm nachgewiesen hat , verbirgt sich unter der Malschicht Zellers Gemälde Estnischer Laden aus dem Jahre 1923, das während seines Aufenthalts in Dorpat entstanden ist. Der Hitlerstaat wurde nicht übermalt, sondern stellt seinerseits eine Übermalung dar, die der Künstler aus Materialknappheit vornahm. Die kleinen, die Bildaussage aber klärenden Zutaten können ihrerseits kaum als Übermalungen, sondern eher als Präzisierungen bezeichnet werden.

Gemälde II, S. 24

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