Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Das Stadtmuseum Berlin nimmt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte verbriefte Recht auf gleichberechtigte kulturelle Teilhabe (Artikel 27) ernst und arbeitet kontinuierlich auf ein inklusives Programm einschließlich barrierefreier digitaler Angebote hin.
Symbolfoto: barrierefreier Internetzugang
© Michel Arriens | www.michelarriens.de

Prüfung

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln). Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.stadtmuseum.de.

Zugänglichkeit

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • ungenügender Tastaturfokus; nicht alle Elemente der Seite sind per Tastatur erreichbar bzw. bedienbar
  • teilweise nicht barrierefreie PDF-Dokumente
  • Bilder und Bedienelemente haben teilweise keinen, einen unzureichenden oder fehlerhaften Alternativtext

Maßnahmen:
Maßnahmen: Diese Website wurde im November 2022 umfassend erneuert (Relaunch), wobei zahlreiche Aspekte der Barrierefreiheit verbessert worden sind. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Website zu optimieren.

Zeitplan:
Zeitplan: Erneute Prüfung im ersten Quartal 2023, in der Folge weitere Verbesserung.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit von Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Stiftung Stadtmuseum Berlin
Poststraße 13-14
10178 Berlin
Infoline: 030 24002 162 | info@stadtmuseum.de

Schlichtung

Wir bemühen uns, Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal zwei Wochen) zu beantworten.

Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungs­stelle zum Bundesgleichstellungs­gesetz wenden. Die Schlichtungs­stelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

Unter dieser Adresse erreichen Sie die Schlichtungs­stelle:

Schlichtungs­stelle zum Behinderten­gleichstellungs­gesetz bei dem Beauftragten der Bundes­regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Telefax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Die Antragstellung ist durch das Ausfüllen eines Online-Formulars, schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail oder zur Niederschrift in der Geschäfts­stelle der Schlichtungs­stelle möglich.
 
Sollte Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit bei der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport wenden.

Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Erstellungsdatum

  • Diese Erklärung wurde erstellt am: 8.11.2022
  • Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 8.11.2022
  • Letzte Aktualisierung am: 8.11.2022

Barrierefreiheit und Inklusion vor Ort

Aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit der Museen des Stadtmuseums Berlin finden Sie unter: www.stadtmuseum.de/museen auf der Seite des jeweiligen Museums.