14.04.2026

Gesetzeslücke blockiert Nutzhanfanbau im Museumsdorf Düppel

   
Hanfpflanzen, Flachs und Roggen im Museumsdorf Düppel
© Stiftung Stadtmuseum Berlin

Im Museumsdorf Düppel kann 2026 erstmals seit mehreren Jahren kein Nutzhanf mehr angebaut werden. Grund ist eine Gesetzeslücke infolge der jüngsten Änderungen im Cannabisrecht. Diese macht den Anbau zu Forschungs-, Bildungs- und Demonstrationszwecken zurzeit unmöglich.

Das Freilichtmuseum im Berliner Südwesten vermittelt als rekonstruierte mittelalterliche Siedlung den ländlichen Alltag jener Zeit, darunter auch landwirtschaftliche Praktiken. Zum Museum gehören Ackerflächen, die nach dem Prinzip der Dreifelderwirtschaft bestellt werden. Archäologische Funde belegen, dass Nutzhanf in der Region bereits im Mittelalter eine bedeutende Kulturpflanze war, etwa für die Herstellung von Kleidung, Seilen und Alltagsgegenständen.
Seit 2021 konnte das Museumsdorf Düppel im Rahmen einer Sondergenehmigung Textilhanf mit einem sehr geringen THC-Gehalt anbauen. Ziel war es, im Sinne der experimentellen Archäologie die gesamte historische Produktionskette zu rekonstruieren – von der Aussaat über Ernte, Trocknung und Röste bis hin zur Fasergewinnung und Weiterverarbeitung. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden nicht nur wissenschaftlich dokumentiert, sondern auch anschaulich an Besucher:innen vermittelt.

Dr. Julia Heeb, Leitung Museumsdorf Düppel:
„Wir zeigen im Museumsdorf nicht nur Gebäude, sondern ganze Lebenswelten mit Feldern, Tieren und Nutzpflanzen. Hanf gehört historisch einfach dazu – ohne ihn ist das Bild unvollständig.“

Besucher:innen konnten bislang alle Verarbeitungsschritte nachvollziehen und teilweise selbst erproben, etwa bei der Herstellung von Seilen aus Hanffasern. Während der Sommerferien wird die Seilerei täglich betrieben. Das Publikum kann nicht nur Seile aus Hanfgarn herstellen, anhand von Anschauungsstücken von Materialien und Werkzeugen werden auch die verschiedenen Arbeitsschritte der Hanfverarbeitung vom Stängel zum Seil erklärt.

Durch die aktuelle Rechtslage ist die Erteilung einer Genehmigung für den Anbau von Nutzhanf, außer für landwirtschaftliche Betriebe, nicht mehr geregelt. Im Zuge der Gesetzesänderungen wurde die Zuständigkeit für den Nutzhanfanbau auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übertragen. Diese ist jedoch ausschließlich für landwirtschaftliche Betriebe zuständig. Für Einrichtungen wie Museen, die Hanf zu Bildungs- und Forschungszwecken anbauen möchten, gibt es derzeit keine zuständige Genehmigungsbehörde mehr. Die Folge: Der seit Jahren praktizierte und genehmigte Anbau von Textilhanf sowie die Vermittlung und Erforschung dieser historischen Kulturpraxis ist für das Museumsdorf Düppel ab 2026 nicht mehr möglich.

„Hier entsteht eine Lücke, die wichtige kulturelle und wissenschaftliche Arbeit verhindert“, so Julia Heeb. „Unsere Forschung zur historischen Nutzung von Nutzhanf ist ein einzigartiges Projekt, das Geschichte erfahrbar macht und weit über das Museum hinaus Bedeutung hat.“

„Rauschklausel“ schafft Unsicherheit

Zurückzuführen ist diese unbefriedigende Situation auch auf die Formulierung der sogenannten Rauschklausel im Betäubungsmittelrecht. Demnach gilt Cannabis grundsätzlich als verboten, unabhängig davon, ob es sich um Rauschcannabis oder Nutzhanf handelt. Nutzhanf ist davon nur ausgenommen, wenn sichergestellt ist, dass ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Diese Konstruktion führt in der praktischen Handhabung zu erheblichen Unsicherheiten: „Die Rauschklausel behandelt den nicht berauschenden Nutzhanf wie ein potenzielles Drogenproblem und blockiert damit sinnvolle Anwendungen“, erklärt dazu Felix Drewes, der zweite Vorsitzende des Vereins Nutzhanf-Netzwerk e. V. „Anders als Cannabis zu Rauschzwecken enthält Nutzhanf nur sehr geringe Mengen des berauschenden THCs und ist praktisch nicht geeignet, eine berauschende Wirkung zu erzielen. Die Annahme eines möglichen Missbrauchs beruht daher lediglich auf rein theoretischen Annahmen“, so der Nutzhanf-Experte.

Auch andere Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Demonstrationsprojekte sind betroffen. Nutzhanf gilt zudem als nachhaltiger Rohstoff mit großem Zukunftspotenzial – etwa in den Bereichen Textilien, Bau, Ernährung und Kreislaufwirtschaft. Damit Programme zur Hanfverarbeitung im Museumsdorf Düppel wieder stattfinden können, muss die Gesetzeslücke schnell geschlossen werden. Ziel sollte es sein, den Anbau von Nutzhanf zu wissenschaftlichen, musealen und pädagogischen Zwecken auch außerhalb klassischer landwirtschaftlicher Betriebe wieder zu ermöglichen.