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„Gesetz, betreffend die Grundrechte des deutschen Volks und deren Einführung“, Frankfurt am Main, 27. Dezember 1848 (21,5 cm x 17,5 cm, 8 Blatt, Fadenbindung)
© Stadtmuseum Berlin

Gesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volks

170 Jahre Frankfurter Nationalversammlung

Ein wesentliches Ergebnis der Revolution von 1848/49 war die Verabschiedung der „Grundrechte des deutschen Volks“ durch die Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am 21. Dezember 1848. Zum 170. Jahrestag zeigen wir das historische Dokument.

Am 27. Dezember 1848 traten erstmals in der deutschen Geschichte verbindliche Rechte in Kraft, die der Staat gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern beständig, dauerhaft und einklagbar zu garantieren hatte.

Vorbild für das Grundgesetz
Ein Blick in den Gesetzestext zeigt, welche individuellen Freiheiten die Deutschen fortan besaßen – und noch immer besitzen. Denn wesentliche Teile daraus fanden, teils fast wörtlich, auch Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Sie sind somit noch immer gültig. Hierzu zählen:

die Freiheit der Wahl des Wohnsitzes und des Erwerbs von Eigentum sowie die Freiheit der Wahl der eigenen Tätigkeit. (Art. 1, § 3)
die Abschaffung der Todesstrafe. (Art. 1, § 5)
die Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 2, § 7)
die unverletzliche Freiheit der Person (Art. 3, § 8)
die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 3, § 10)
das Briefgeheimnis (Art. 3, § 12)
die Meinungsfreiheit (Art. 4, § 13)
die Religionsfreiheit (Art. 5, § 14)
die Freiheit der Wissenschaft und ihre Lehre (Art. 6, § 22)
das Recht auf Schulbildung (Art. 6, § 25)
die Versammlungsfreiheit (Art. 7, § 29)
die Unverletzlichkeit des Eigentums (Art. 8, § 32) 
die alleinige Befugnis des Staates zur Rechtsprechung (Art. 9, § 41)
die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit (Art. 9, § 41)

So selbstverständlich wie uns diese Gesetze heute erscheinen, sind sie es in vielen Staaten der Welt auch 170 Jahre nach ihrer Verabschiedung in Deutschland nicht: Allein in 61 Staaten droht immer noch die Todesstrafe, in zahlreichen Staaten gibt es keine Meinungs-, Presse- oder Religionsfreiheit, vielerorts wird die Freiheit und Würde der Person missachtet, und weltweit besuchen 72 Millionen Kinder im Grundschulalter keine Schule.

Die Sammlungen des Stadtmuseums Berlin umfassen rund 4,5 Millionen Objekte. Aus diesem einzigartigen Schatz präsentieren wir Ihnen im monatlichen Wechsel ein Objekt des Monats. Zu sehen ist es auf Ebene 1 der neuen Dauerausstellung BerlinZEIT im Märkischen Museum.